Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der stationären Pflege. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Hauptformen näher erläutern.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient der Sicherung der pflegerischen Versorgung eines Angehörigen, wenn dieser vorübergehend im häuslichen Umfeld nicht versorgt werden kann und eine dauerhafte vollstationäre Pflege nicht notwendig ist. Mit dieser Leistung können vorläufige Krisensituationen, die bei der Pflege im häuslichen Bereich entstehen, oder Zeiten in denen die häusliche Pflege noch vorbereitet wird, überbrückt werden.
Kurzzeitpflege kann in folgenden Situationen eine sinnvolle Variante sein:
- Übergang von einer stationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation in das häusliche Umfeld
- Urlaub der Pflegeperson
- Kurzfristiger Ausfall der Pflegeperson durch Krankheit
- Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Dem Pflegebedürftigen stehen maximal die in der Einrichtung verhandelten KZP-Tage zur Verfügung. Die Pflegekasse bezuschusst dieses für die KZP mit 1.774€. Wenn seit einem halben Jahr mindestens Pflegegrad 2 besteht, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege mit 1.612€ für den verhandelten Zeitraum.
Die Kostenübernahme sollte möglichst vor Beginn der Kurzzeitpflege bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Teilstationäre Pflege
Ergänzende stationäre Pflege zur häuslichen Pflege ist sinnvoll wenn
- die Pflegekraft erwerbstätig ist,
- die Pflegekraft die Tätigkeit z. B. aufgrund eigener Einschränkungen nicht die gesamte Zeit ausüben kann,
- der Pflegebedürftige für einige Stunden permanent beaufsichtigt werden muss
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege dient der Sicherung der pflegerischen Versorgung bei nicht mehr ausreichender häuslicher Versorgung. Folgende Gründe machen eine Verlegung in eine stationäre Einrichtung notwendig:
- eine notwendige Pflegeperson steht nicht zur Verfügung,
- es droht eine Überforderung der Pflegeperson,
- drohende Verwahrlosung,
- die räumliche Situation lässt eine häusliche Pflege nicht zu.